Parkieren auf GemeindestrassenAuf Gemeindestrassen (Quartierstrassen) darf nur parkiert werden, wenn das Parkieren nicht verboten ist und eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt. Das Parkieren ist generell verboten (nicht abschliessende Aufzählung): • vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken;
• an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen; • in Engpässen und neben Hindernissen in der Fahrbahn; • auf allen Strassen, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt; • auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen näher als 5 m von
der Querfahrbahn; • vor Hydranten der Wasserversorgung.
Auf schmalen Strassen (Quartierstrassen) ist zu beachten, dass nur auf einer Seite parkiert werden darf, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert wird. Datum der Neuigkeit 1. Juli 2020
|